Nachmittagsbetreuung bis 16 Uhr
Die Paul-Gerhardt-Schule Kaiserslautern bietet an Schultagen montags bis donnerstags eine Nachmittagsbetreuung bis 16:00 Uhr an:
13:20 Uhr – 14:00 Uhr | Die Kinder nehmen gemeinsam ihr warmes Mittagessen ein, das täglich frisch zubereitet von einem Caterer geliefert wird. Nach dem Tischgebet oder einem Lied genießt die Gruppe eine fröhliche Tischgemeinschaft und tauscht sich über den Tag aus. Der Speiseplan wird immer eine Woche im Voraus im Schulhaus ausgehängt. |
14:00 Uhr – 16:00 Uhr | Die Kinder erledigen in der Gruppe ihre Hausaufgaben. Währenddessen stehen die Mitarbeiter für Fragen zur Verfügung und geben bei Bedarf Hilfestellungen, damit die Aufgaben ordentlich und vollständig bearbeitet werden. Nach den Hausaufgaben haben die Kinder die Gelegenheit, auf dem Schulhof zu spielen und sich auszutoben. |
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind nur an einzelnen Tagen zur Nachmittagsbetreuung anzumelden oder das komplette Betreuungsangebot von montags bis donnerstags in Anspruch zu nehmen. Die Kosten des Betreuungsangebots sind nach der Anzahl der Wochentage gestaffelt:
Anzahl der Betreuungstage | 1 Tag / Woche | 2 Tage / Woche | 3 Tage / Woche | 4 Tage / Woche |
Monatliche Betreuungskosten (inkl. warmer Mahlzeit) | 39,00 € | 78,00 € | 117,00 € | 136,00 € |
Für jedes Kind muss eine eigene Anmeldung ausgefüllt werden. Die Anmeldung gilt verbindlich bis zum Ende des jeweiligen Schulhalbjahres und verlängert sich um jeweils ein weiteres Schulhalbjahr, sofern das Kind weiterhin die Paul-Gerhardt-Schule Kaiserslautern besucht und die Nachmittagsbetreuung nicht fristgerecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende des Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein entsprechender Hinweis zur bevorstehenden Verlängerung erfolgt rechtzeitig durch das Sekretariat.
Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Schulordnung kann das Kind vom Mittagessen ausgeschlossen werden.
In Ausnahmefällen wie beispielsweise einem Umzug, Schulwechsel oder einer Änderung der familiären Situation, besteht die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden. Solche Fälle sind mit der Schulleitung bzw. dem Sekretariat abzustimmen und entsprechend zu belegen. Bei groben oder fortlaufenden Verstößen gegen die Schulordnung kann das Kind nach Entscheidung der Schulleitung oder der Leitung der Nachmittagsbetreuung von der Betreuung ausgeschlossen werden.
Unabhängig von den jeweiligen Ferienzeiten beginnt das erste Schulhalbjahr am 01.08. eines jeden Jahres und endet am 31.01. des Folgejahres. Das zweite Schulhalbjahr beginnt am 01.02. eines jeden Jahres und endet am 31.07. desselben Jahres.